Mediation Miesbach
Mediation Miesbach
Mediation Miesbach
Mediation Miesbach

Juristische Umsetzbarkeit des Mediationsergebnisses

 

Ziel des Mediationsverfahrens ist der Abschluss eines „Memorandums“, also einer Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien, das eine verbindliche Regelung der streitigen Punkte enthält. Diese Vereinbarung wird von Ihnen beiden unterzeichnet.

Wenn das Gesetz für gewisse Vereinbarungen (beispielsweise für den Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt oder Grundstücksgeschäfte) für die Rechtswirksamkeit eine bestimmte Form, wie notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung vorschreibt, so muss diese auch für eine im Rahmen einer Mediation ausgehandelte Vereinbarung eingehalten werden.

 

Ich teile Ihnen dies dann mit und vermittle Ihnen auch gern entsprechende Adressen. Auch fertige ich Ihnen auf Wunsch basierend auf Ihrem Memorandums einen konkreten Entwurf der Trennnungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Vorlage beim Notar oder bei Gericht.

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