Ja, diese Möglichkeit gibt es, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Die Initiative hierzu geht meist von den Eltern aus. Oft rege ich jedoch eine Einbeziehung an, wenn ich dies für den Prozess für förderlich erachte.
Ich unterhalte mich dann mit den Kindern in einer gesonderten Sitzung, ohne dass die Eltern anwesend sind und teile ihnen das Ergebnis des Gesprächs im Anschluss mit.