Dies ist grundsätzlich möglich. Das außergerichtliche oder gerichtliche Verfahren sollte für die Dauer der Mediation dann jedoch ruhen, da der Erfolg sonst gefährdet ist.
Die Gerichte sind überdies gesetzlich gehalten, in anhängigen Verfahren auf die Möglichkeit einer Mediation hinzuweisen. Es kann in familienrechtlichen Verfahren sogar die Durchführung eines Informationsgespräches anordnen (siehe dort).